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03.01.2025, Lokalredaktion
Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Die Wahlzeit ist in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr. Die Gemeinde hat 9 Wahlbezirke gebildet. Für Wahlbezirke sind Wahlvorstände zu berufen, welche für einen reibungslosen Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal zu sorgen haben. In die Wahlvorstände können nur wahlberechtigte Personen berufen werden. Die Wahlvorstände bestehen aus 6 – 8 Personen. Die Besetzung erfolgt in 2 Schichten.
Die Gemeinde bietet interessierten Wählerinnen und Wählern, insbesondere auch jüngeren Wählerinnen und Wählern ab 18 Jahren die Möglichkeit, ein solches Wahlehrenamt zum Wohle der Allgemeinheit auszuüben oder neu kennen zu lernen. Für die Tätigkeit wird ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ als Auslagenersatz in Höhe von 40 Euro gewährt.
Wer gerne ein solches Amt in seinem Wohnort oder einem nahe gelegenen Wahllokal übernehmen möchte, wird gebeten, sich möglichst kurzfristig bei der Gemeinde Butjadingen – Amt für Bau und Bürgerdienste, Tel. 04733/8932 oder ordnungsamt@gemeinde-butjadingen.de – zu melden. Gerne werden auch weitere Auskünfte erteilt. (pm/lr)