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17.01.2025, Lokalredaktion
Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Der ursprünglich für Ende September 2025 vorgesehene Termin wurde nach dem Bruch der Ampelkoalition und der anstehenden Auflösung des Bundestages auf dieses Datum vorgezogen. Angesichts der Kurzfristigkeit des vorgezogenen Wahltermins werden einige Fristen kürzer als bei vorangegangenen Wahlen sein.
In dieser Woche beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungskarten. Sollten Sie bis zum 21. Januar 2025 keine Benachrichtigung erhalten haben, können Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch beim Wahlbüro melden. Dort wird geprüft, ob Sie wahlberechtigt sind und welchem Wahllokal Sie angehören.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland gemeldet sind.
Informationen für Auslandsdeutsche Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Stadtverwaltung stellen. Den Antrag erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Brake (Unterweser). Sie können den Antrag auch beim Wahlamt anfordern. Der Antrag muss spätestens am 2. Februar 2025 bei der Stadt Brake (Unterweser) eingegangen sein.
Informationen zur Briefwahl Falls Sie am Wahltag verhindert sind, können Sie alternativ die Briefwahl nutzen. Briefwahlunterlagen können am schnellsten mittels dem auf den Wahlbenachrichtigungskarten eingedruckten QR-Code beantragt werden. Dann sind einige Angaben schon vorausgefüllt. Alternativ kann der Antrag mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarten aufgedrucktem Briefwahlantrag oder per E-Mail an wahlen@brake.de oder per Fax (04401 102-216) beantragt werden. Ein telefonischer Antrag reicht nicht aus.
Zusätzlich können Briefwahlunterlagen vom 10. bis zum 21. Februar 2025 im Wahlbüro persönlich beantragt werden. Hier können Sie dann auch direkt Ihren Wahlschein und Stimmzettel ausfüllen und wählen.
Bitte beachten Sie:
Mit der Ausgabe und dem Versand der Briefwahlunterlagen werden wir erst Mitte der 6. Kalenderwoche (ca. 05.02./06.02.2025) beginnen können, nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der amtlichen Stimmzettel.
Öffnungszeiten des Wahlamtes für die Briefwahl vom 10. Februar 2025 bis 21. Februar 2025
Montag, Dienstag 8 – 15:30 Uhr
Mittwoch, Freitag 8 – 12 Uhr
Donnerstag 8 – 18 Uhr
zusätzlich Samstag, dem 15. Februar 2025 8 – 12 Uhr
Freitag, 21. Februar 2025 8 – 15 Uhr
Die Wahlunterlagen werden Ihnen zugeschickt oder im Wahlbüro im Rathaus persönlich ausgehändigt. Es ist ein Versand an eine abweichende Adresse möglich. In diesem Fall versenden wir parallel einen entsprechenden Hinweis an Ihre Heimatadresse, um Missbrauch zu vermeiden. Briefwahlunterlagen versenden wir auch international. Bitte beachten Sie hierbei jedoch die diesjährigen besonders kurzen Postlaufzeiten für den Hin- und Rückversand. Das Wahlbüro wird alles für einen zeitnahen Versand der Briefwahlunterlagen tun und die Postdienstleister auf die Dringlichkeit der Beförderungen hinweisen. Insbesondere beim Versand ins Ausland können aber Verzögerungen auftreten. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Sonntag, dem 23. Februar 2025, bis 18 Uhr bei der Kreiswahlleitung eingegangen sein. Dies kann per Postversand oder per Einwurf in den Briefkasten der Kreisverwaltung (Poggenburger Straße 15, 26919 Brake (Unterweser)) oder im Rathaus (Schrabberdeich 1, 26919 Brake (Unterweser)) erfolgen. Als Briefwählerin oder Briefwähler sind Sie für den rechtzeitigen Eingang der Briefwahlunterlagen selbst verantwortlich.
Je nach Aufkommen kann es nach Antragsstellung beim inländischen Versand bis zu sieben Tage dauern, bis die Briefwahlunterlagen bei Ihnen eintreffen. Sollten Sie auch danach immer noch keine Unterlagen erhalten haben, können Sie im Wahlbüro unter Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Nichterhalt neue Unterlagen ausgehändigt bekommen. Dies ist letztmalig aufgrund der gesetzlichen Frist am Samstag, dem 22. Februar 2025, bis 12 Uhr möglich. Am Wahltag können bei Nichterhalt von Briefwahlunterlagen keine neuen Unterlagen ausgestellt werden.
Gegen Vorlage einer schriftlichen Empfangsvollmacht können die Briefwahlunterlagen auch durch eine andere Person abgeholt werden. Um Missbräuche zu vermeiden, darf eine bevollmächtigte Person dabei nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Auf Verlangen hat sich die oder der Bevollmächtigte auszuweisen. (pm/lr)