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10.04.2025, Lokalredaktion
Die Gemeinde Butjadingen erhebt einen Tourismusbeitrag auf Basis des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG). Dieser finanziert verschiedene touristische Angebote sowie touristische Infrastruktur. Hier finden Sie weitere Infos dazu:
Tourismusbeitrag in Butjadingen – Einfach erklärt
Die Berechnung erfolgt auf Basis des jährlichen Umsatzes (nicht des Gewinns), bei Vermietern abzüglich der vereinnahmten Gästebeiträge. Alle Beitragspflichtigen haben eine Meldepflicht. Bis zum 31. Mai 2025 müssen die Umsatzzahlen 2024 an die Gemeinde gemeldet werden. Das Formular zur Meldung der Umsatzzahlen ist unter folgendem Link auf der Webseite der Gemeinde verfügbar.
Erklärung zur Festsetzung des Tourismusbeitrages
Auf Anfrage wird dieses zudem von der Gemeinde zugeschickt. (pm/lr)