Die Stadt Nordenham hat mit Unterstützung der Polizei sowie anderen Behörden und Stellen am 24. Oktober 2024 einen selbsternannten „Zweckbetrieb aus dem Königreich Deutschland“ amtlich versiegelt und stillgelegt.
Hintergrund dieser Maßnahme waren Verstöße gegen die geltende Rechtsordnung, auf die der Betriebsinhaber mehrfach von den Behörden hingewiesen wurde. Letztlich wurde die angedrohte Betriebsschließung ordnungsrechtlich durchgeführt. Die Stadtverwaltung informierte den Betriebsinhaber im Zuge der Maßnahme auch über strafrechtliche Konsequenzen eines Siegelbruchs. Nachdem dieser anschließend öffentlich verkündet hat, den Betrieb weiterzuführen und das Siegel gebrochen wurde, hat die Stadt weitere Maßnahmen mit Hilfe der Polizei durchgeführt und Waren mit Pfandsiegeln versehen und beschlagnahmt. Gestern wurde der Eingangsbereich mit Betonklötzen gesperrt, ein neues Schloss am Eingangstor angebracht und ein Schild aufgestellt mit der Aufschrift „Betrieb behördlich geschlossen. Zutritt verboten“. Außerdem hat die Stadt eine Strafanzeige wegen Beschädigung des amtlichen Siegels gestellt.
Die Stadt schließt nicht aus, dass der Inhaber erneut versucht seinen Betrieb wieder aufzunehmen und möchte deshalb auch die Bürgerinnen und Bürger aufklären, dass ein „Einkauf“ oder „selbsternannter Tauschhandel“ in dem Betrieb strafrechtliche Konsequenzen für jeden Einzelnen nach sich ziehen kann, weil die Waren beschlagnahmt und Eigentum der Stadt Nordenham sind.
Im Zuge der Ermittlungen wurde deutlich, dass der Inhaber die Werte der Bundesrepublik Deutschland ablehnt und sich bewusst nicht an Gesetze hält. Was zu seiner ablehnenden Haltung nicht passt ist, dass er auf der anderen Seite die steuerlich finanzierte Infrastruktur unserer Stadt und unseres Landes gerne nutzt – zum Beispiel um auf den Straßen der Republik seine Waren zu transportieren. Im fiktiven Staat „Königreich Deutschland“ gibt es nämlich weder Straßen noch Kanäle oder sportliche Einrichtungen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Feuerwehren und Kultureinrichtungen. Dort gibt es nicht mal den Petersplatz 6 zu Lutherstadt Wittenberg, den der Unternehmer in seinem Impressum angibt. Er ist benannt nach dem selbsternannten „König von Deutschland“, Peter Fitzek, der aktuell zu einer Haftstrafe verurteilt ist.
Nicht nur bei den Behörden, sondern auch bei anderen Gewerbetreibenden der Stadt und bei Bürgerinnen und Bürgern, die sich gesetzeskonform verhalten, stieß das Geschäftsgebaren des „Königreich Deutschland“-Anhängers aus Nordenham auf Unverständnis. Die Stadt erhält daher viel Zuspruch für ihr hartes Durchgreifen gegen den Betrieb.
Auch in anderen Bundesländern gehen Behörden gegen Unternehmen aus dem fiktiven „Königreich Deutschland“ vor. Die Verbraucherzentrale in Hessen hat beispielsweise gegen mehrere Firmen in Hessen, Baden-Württemberg und NRW geklagt, wovon die ersten bereits wegen Zuwiderhandlungen im Impressum verurteilt worden sind. (pm/lr – Foto: Stadt Nordenham)