Aufgrund der Erneuerung des Rad-/Fußweges an der Braker Straße, zwischen der Einmündung in die Sürwürder Straße und der Ortschaft Rodenkirchen, ist die Durchfahrt in diesem Bereich für Fahrzeuge ohne bestehende Genehmigung derzeit verboten. Diese verkehrsrechtliche Anordnung wurde unter anderem getroffen, um die Fußgänger und Radfahrer zu schützen, die aufgrund der Baustelle die Fahrbahn nutzen müssen. Im Rahmen einer Überprüfung wurden innerhalb einer Stunde 14 Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der baustellenbedingte Umweg auch zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer dient und es wird an die Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnung appelliert. (pm/lr)