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- Serie: Teil 1 von 7 - Ein großer Plan nimmt Formen an – die Rolle der NLStBV im Bauleitplanverfahren
Blick hinter die Kulissen der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
03.07.2024, Lokalredaktion
Viele mögen den Begriff Bauleitplanung schon einmal gehört haben. Wenn die Gemeinde oder die Stadt plant, ein neues Wohngebiet für eine Bebauung zu entwickeln, dann muss ein Bebauungsplan her. Und zeitgleich eine eventuelle Änderung des Flächennutzungsplans. Und dann gibt es neben Wohn- Misch- und Industriegebieten auch noch Naturschutz- und Sondergebiete. Das klingt kompliziert? Ist es auch – ein bisschen, aber man kann sich einarbeiten, weiß Stefan Piepersjohanns von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) in Oldenburg. Als Bauingenieur mit Fachrichtung Verkehrswesen ist er seit 5 Jahren dafür zuständig, die Belange der NLStBV als Straßenbaulastträger innerhalb des Bauleitplanverfahrens mit einzubringen. „Im Grunde ist es ein immer festgelegter, strukturierter Ablauf“, erklärt er. Denn es gibt genaue gesetzliche Vorgaben. Ein bisschen wie ein großer Plan. Erst kommt der Geltungsbereich, dann die Festsetzungen. Immer mehr und immer präziser.
Aber was ist denn jetzt die Bauleitplanung genau?
Bleiben wir beim Beispiel der Gemeinde – sie möchte ein neues Wohngebiet zur Verfügung stellen. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan gibt es schon. Da der Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet die grundsätzliche Art der Bodennutzung festlegt, kann man hier sehen, ob sich ein Bebauungsplan für das angedachte Gebiet aus dem Flächennnutzungsplan entwickeln lässt. Ganz grob gesagt, könne ein Wohngebiet zum Beispiel nicht im Wald liegen, schmunzelt der Fachmann. Für die Flächen, die danach für Wohnbebauung geeignet sind, kann nun ein entsprechender Bebauungsplan erarbeitet werden. Er regelt in seinem Geltungsbereich verbindlich, welche Flächen genau bebaut werden dürfen und – für die NLStBV relevant – welche Erschließungstraßen wo entstehen sollen und wie diese Straßen an das bereits bestehende Straßennetz angeschlossen werden sollen. „Über diese Planungen informiert die Gemeinde alle, die von der Maßnahme betroffen sein können“, erklärt Stefan Piepersjohanns. Die Stellungnahmen der Betroffenen würden dann ausgewertet und abgewogen. „Für uns ist es zum Beispiel besonders interessant, wo das Baugebiet an die Straßen angeschlossen wird.“ Denn mit zusätzlichem Verkehrsaufkommen steigt grundsätzlich auch die Möglichkeit für Unfälle. „Das müssen wir abwägen und berücksichtigen“, so der Planer. Aber auch Belange des Naturschutzes sind unter Umständen gesondert zu prüfen.
„Man muss schon eine gewisse Liebe zum Detail mitbringen“, verrät Piepersjohanns, wenn er über seinen Beruf spricht. Für die Bauleitplanung gäbe es zwar keine separate Ausbildung, es wäre aber schon hilfreich, wenn man aus dem Bereich Architektur, Stadtplanung oder dem Bauingenieurswesen komme. „Man sollte sich mit dem Bau- und Straßenrecht auskennen und Planungskenntnisse mitbringen“, zählt er auf. Auch ein Faible für Verkehrsentwicklungen, eine Neigung zu Naturwissenschaften und Mathematik und der Wunsch, Technik und allgemein komplexe Systeme zu verstehen, seien von Vorteil. „Ich sage immer, man muss Weitblick und Leidenschaft mitbringen. Der Verkehr hat eine Aufgabe, er soll verbinden und eine gute Vernetzung ermöglichen. Das will ich erreichen“, verrät der Bauingenieur. (pm/lr)
Mehr Informationen zur NLStBV im Internet unter : www.strassenbau.niedersachsen.de