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23.02.2025, Lokalredaktion
Die Wahllokale in allen neun Städten und Gemeinden der Wesermarsch haben heute von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal (mit Adresse) gewählt werden kann, steht auf der Wahlbenachrichtigung.
68.237 Menschen in der Wesermarsch sind aufgerufen, wählen zu gehen.
Wählen kann man zum Einen mit der Wahlbenachrichtigung, wenn diese jedoch nicht vorliegt, dann kann auch der Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt werden.
In Ihrem zuständigen Wahllokal sitzen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese prüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen. Die Wahlhelfer werden Sie bitten, Ihre Wahlbenachrichtigung, ihren Wahlschein, Ihren Personalausweis oder Reisepass zu zeigen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihnen Stimmzettel.
Bei der Bundestagswahl hat jeder Stimmberechtige zwei Stimmen. Mit der Erststimme können Sie eine Person aus Ihrem Wahlkreis wählen, mit der Zweitstimme wählen Sie die Landesliste und wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt.
Mit diesem Stimmzettel gehen Sie in eine Wahlkabine und machen dort Ihre Kreuze. Wahlen sind geheim. Daher darf niemand zuschauen bzw. überprüfen, was bzw. wen Sie gewählt haben. Anschließend falten Sie den Stimmzettel so, dass niemand sehen kann, was bzw. wen Sie gewählt haben.
Menschen, die eine Sehbehinderung haben, dürfen Wahlschablonen bei der Abgabe ihrer Stimmen nutzen. Ferner besteht die Möglichkeit, dass eine Wahlhelferin oder auch ein Wahlhelfer mit in die Wahlkabine kommt und Ihnen vielleicht beim Lesen oder beim Falten des Stimmzettels hilft.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sagen oder zeigen Ihnen, dass Sie den Stimmzettel in die Wahlurne werfen dürfen. Die Wahlurne ist eine Kiste, in die alle Stimmzettel kommen.
Punkt 18 Uhr, nach Beendigung der Wahlhandlung, beginnt dann in allen Wahllokalen die öffentliche Auszählung der Stimmzettel. Der Wahlvorstand öffnet im Wahllokal die Urne mit den Stimmzetteln. Die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer des Wahlvorstandes stellen die Zahl der abgegebenen Stimmzettel fest und gleichen das Zählergebnis mit den Stimmabgabevermerken im Wählerverzeichnis und den Wahlscheinen ab.
Anschließend werden die Stimmzettel in verschiedenen Arbeitsgängen je nach Stimmabgabe bei der Erst- und Zweitstimme sortiert und gezählt. Dabei werden auch die ungültigen Stimmen festgehalten. Auf welche Weise und in welcher Reihenfolge dies stattzufinden hat, ist in der Bundeswahlordnung (Paragraf 68 und folgende) vorgegeben. Wenn die Ergebnisse feststehen, teilt der Wahlvorstand diese der zuständigen Kommune mit. Die Städte und Gemeinden sammeln alle Ergebnisse ihrer Wahlbezirke, fassen sie zusammen und melden das Ergebnis dem oder der Leiterin eines der 299 Wahlkreise der Bundesrepublik.
Die Städte und Gemeinden in der Wesermarsch melden das Ergebnis der Wahlleiterin Maren Würger vom Landkreis Wesermarsch, die für den Wahlkreis 28 (Wesermarsch, Delmenhorst und Oldenburg-Land) zuständig ist.
Wir werden Sie hier auf dem Laufenden halten.