Sie können uns unterstützen
21.06.2024, Lokalredaktion
„Die Forderungen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfes lassen hoffen, dass wir zu einem Vorgehen kommen können, das unsere Weidetiere schützt, als auch den Lebensraum der Wölfe respektiert“, kommentiert die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion und für die Wesermarsch und Rastede zuständige Landtagsabgeordnete Karin Logemann die bekannt gegebenen Beschlüsse.

Die gestrige MPK mit dem Bundeskanzler in Berlin stellte fest, dass der im Oktober 2023 vom Bundesumweltministerium vorgelegte Vorschlag zur schnelleren und unbürokratischeren Entnahme von schadensstiftenden Wölfen in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen nur ein erster Schritt gewesen ist, um die Interessen von Menschen, die Nutztiere halten, stärker zu berücksichtigen. Das geltende Recht stehe aber der schnelleren Entnahme häufig entgegen und das geplante Schnellabschussverfahren läuft damit ins Leere, zeigen erste OVG-Beschlüsse aus Niedersachsen.
„Unsere Regierungschefs und -chefinnen fordern daher zurecht, dass die schon seit Jahren angemahnten Rechtsänderungen auf den Weg gebracht werden müssen“, so Logemann. Es wird nun von allen gefordert, dass ein regional differenziertes Bestandsmanagement in Regionen, in denen der Bestand an Wölfen nicht gefährdet ist, unverzüglich umgesetzt werden kann. Dazu wird die Bundesregierung aufgefordert, sofort mit der EU-Kommission in den dafür notwendigen Dialog zu treten.
Die Länder fordern, dass sich die Bundesregierung im Rahmen einer vorgezogenen außerordentlichen Sitzung des ständigen Ausschusses der Berner Konvention für die Herabstufung des Schutzstatus im Europäischen Parlament einsetzt.
„Ich begrüße die Einigung. Wir benötigen dringend rechtssichere Regelungen für einen Umgang mit dem Wolf. Es ist dringend notwendig, dass es auf europäischer Ebene zu einer Statusänderung kommt und der Wolf von Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (bedingt geschützt) herabgestuft wird.“, so Logemanns Forderung.
Hintergrund Berner Konvention: Die Berner Konvention, oder auch „Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“, ist ein 1979 verabschiedeter völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zum Schutz europäischer, wildlebender Tiere und Pflanzen. (pm/lr)