06.09.2024, Lokalredaktion
Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat am Donnerstag zwei Förderrichtlinien zum Moorbodenschutz veröffentlicht. Ziel ist die Wiedervernässung trockengelegter Moore, um CO2 zu speichern und den Wasserhaushalt zu verbessern. Ab dem 16. September können Förderungen der Programme „1.000 Moore“ und „InAWi“ beantragt werden. Dies teilt die Bundestagsabgeordnete Christina-Johanne Schröder mit. Die Förderrichtlinie InAWi unterstützt Maßnahmen zur Wiedervernässung in Moorregionen und soll Akzeptanz schaffen. Die Förderrichtlinie „1.000 Moore fördert die Wiedervernässung kleiner, naturschutzbedeutsamer Moore. Die Förderrichtlinien sind Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, das sich auf insgesamt 3,5 Milliarden Euro bis 2028 beläuft.
Wiedervernässung als gemeinschaftliche Aufgabe
Mit den Förderrichtlinien setze man auf Freiwilligkeit, um die gesellschaftliche Aufgabe der Wiedervernässung voranzutreiben. Schröder gibt zu bedenken: „Dass unsere Moorböden trockengelegt und urbar gemacht wurden, hatte gute Gründe. Das hat in der Vergangenheit zur Prosperität unserer Region beigetragen. Mittlerweile wissen wir allerdings um die Schädlichkeit trockener Moorböden für das Klima und uns Menschen.“
Die Bundestagsabgeordnete unterstreicht, dass die Beteiligung aller Akteure, insbesondere der Landwirte, entscheidend ist, um diesen Wandel nachhaltig und gemeinschaftlich zu gestalten. „Wir müssen sicherstellen, dass die Umsetzung auf freiwilliger Basis erfolgt und die Landwirte durch alternative Ertragsgrundlagen unterstützt werden. Nur so kann Klimaschutz in der Landwirtschaft gelingen“, so Schröder. Die Bewirtschaftung nasser Moorböden eigne sich insbesondere für den Anbau nachwachsender Baustoffe. Eine weitere Förderrichtlinie für Moor-Modellregionen soll bis Ende 2024 folgen.
Moorböden als CO2-Speicher und für Schutz der Artenvielfalt
„Nasse Moorböden haben das enorme Potenzial, jährlich bis zu 54 Millionen Tonnen CO2 zu speichern. Das zeigt: Die Natur ist unsere engste Verbündete im Kampf gegen den Klimawandel“, erklärt Schröder, die für die GRÜNE Bundestagsfraktion das Thema Klimaschutz in der Landwirtschaft verantwortet. Trockengelegte Moore würden jedoch Treibhausgase freisetzen und somit negativ zum Klimawandel beitragen. „Mit diesen Programmen machen wir nicht nur Moore zu CO2-Speichern, sondern stärken auch den Lebensraum zahlreicher einzigartiger Arten. Darüber hinaus speichern nasse Moore Wasser und schützen uns so vor Überschwemmungen und Dürre“, betont Schröder.
Hintergrund 1:
Christina-Johanne Schröder (40) ist Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss Ernährung und Landwirtschaft. Sie ist wohn- und baupolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und bearbeitet für die Fraktion unter anderem das Thema Klimaschutz in der Landwirtschaft. Frau Schröder ist Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Oldenburg-Land, Wesermarsch und Delmenhorst. Darüber hinaus betreut Schröder die Landkreise Vechta, Cloppenburg und Osterholz.
Hintergrund 2 „Förderrichtlinie InAWi“:
Mit der Förderrichtlinie „Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden“ („FRL InAWi“) sollen Voraussetzungen geschaffen werden, um die strukturierte und koordinierte Umsetzung von Maßnahmen für die dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung von Moorböden in den einzelnen Moorregionen zu ermöglichen und den dafür notwendigen Transformationsprozess zu initiieren und zu begleiten. Sie dient der Informationsvermittlung, der Akzeptanzbildung sowie dem Aufbau von erforderlichen Strukturen in den Moorregionen. Gemeinsam mit Akteuren vor Ort sollen Wiedervernässungspotenziale identifiziert und konkrete Projekte zur Wiedervernässung angestoßen werden. Dies umfasst sowohl die Wiedervernässung von bewirtschafteten Moorböden als auch von naturschutzbedeutsamen Mooren.
Hintergrund 3 „Förderrichtlinie 1.000 Moore“:
Die Förderrichtlinie „1.000 Moore“ knüpft inhaltlich an die Förderrichtlinie InAWi an. Diese Förderrichtlinie richtet sich an kleine, naturschutzbedeutsame Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Damit soll neben der dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung zugleich die Erhöhung der moorspezifischen und moortypischen Vielfalt erreicht werden. Gefördert werden sowohl Flächen, die unter Naturschutz stehen, als auch Flächen, die keinen naturschutzrechtlichen Status aufweisen. Maßnahmen auf Flächen, die für Belange des Naturschutzes extensiv gepflegt werden, sind ebenfalls förderfähig. Gefördert werden sowohl die Identifizierung geeigneter Flächen als auch die Vorbereitung und Umsetzung von konkreten Maßnahmen mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 Hektar je Projekt. (pm/lr)
Weiterführende Informationen:
https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Foerderprogramme/ank_frl_moor_inawi_bf.pdf