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26.02.2025, Lokalredaktion
Wie die SPD Landtagsabgeordnete Karin Logemann aus dem Umweltministerium erfuhr, können Halter:innen von Schafen und Ziegen ab heute vereinfachte Anträge für den Herdenschutz stellen. „Das Ministerium hat sich die Anmerkungen der Verbände zu Herzen genommen und eine einfache, unbürokratische Pauschal-Prämie umgesetzt“, erklärt Logemann. „Die neue Prämie vereint laut Landesregierung Bürokratieabbau sowie Natur- und Deichschutz. Solche Ergebnisse bekommt man, wenn man auf Augenhöhe mit den Betroffenen verhandelt, wie hier mit dem Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf“ geschehen. Das Geld kommt direkt bei den Tierhaltenden an und sie können das Geld fest für den fünfjährigen Förderzeitraum einplanen“, so Logemann.
Die Tierhaltenden können noch für 2025 die neue jährliche Prämie in Höhe von 260 Euro pro Hektar Weidefläche oder 325 Euro pro Hektar Deichfläche bekommen. Umgerechnet auf die Schaf- bzw. Ziegenzahl sind dies 40 Euro pro Tier auf Weideflächen und 50 Euro pro Tier am Deich. Voraussetzung für die Zahlung der Prämie ist ein bereits bestehender wolfsabweisender Grundschutz. Anfang Februar hatte sich das Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf“ auf die vereinfachte Prämie verständigt.
Die neue Förderrichtlinie gilt für Betriebe mit mehr als 10 Schafen oder Ziegen. Wer weniger Tiere hat oder einen tierhaltenden Betrieb neu gründet oder erweitert, kann weiterhin Präventionsmaßnahmen für Zäune und Herdenschutzhunde auf Antrag als Investition gefördert bekommen.
Anträge können ab sofort bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre und beginnt am 1. April des ersten Jahres und endet am 31. März des fünften Jahres. Für das diesjährige Antragsverfahren gilt der Verpflichtungszeitraum vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2030. Die Antragsunterlagen finden sich unter: https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/42553_Schaf-_und_Ziegenweidehaltung_fuer_Naturschutzzwecke
Die Antragsfrist für die diesjährige Antragstellung endet am 15. März 2025.
Die Änderung der Berner Konvention zur Absenkung des Schutzstatus des Wolfes ist noch nicht final vom Europäischen Parlament beschlossen. Sobald das geschehen ist, muss Deutschland auch noch das Bundesnaturschutzgesetz ändern. Bis dahin ist die beschlossene Förderung ein guter Zwischenschritt, so das Niedersächsische Landvolk. „Unser Ziel muss es aber natürlich weiter sein, den betroffenen Mitgliedsstaaten der EU ein rechtssicheres regionales Bestandsmanagement zu ermöglichen“, so Logemann abschließend. (pm/lr)