27.09.2024, Lokalredaktion
Deutschland hat heute in der EU für die Senkung des Schutzstatus des Wolfes gestimmt und ist damit einen wichtigen ersten Schritt in Richtung eines regionalen Bestandsmanagements des Wolfs in Deutschland gegangen.
Dank des Einsatzes unseres Ministerpräsidenten Stephan Weil uns seiner Landesregierung hat sich Deutschland dafür eingesetzt, einen Antrag zur Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention zu stellen. „Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagt die agrarpolitische Sprecherin der SPD Landtagsfraktion, Karin Logemann. „Mit dieser Entscheidung haben wir heute die Grundlage dafür geschaffen, dass der Schutzstatus des Wolfes angepasst werden kann.“
Dieser Schritt ist notwendig, da für eine Änderung des geltenden EU-Rechts zunächst eine Änderung der Berner Konvention vorgenommen werden muss. Diese Änderungen sind Voraussetzung dafür, das Abschießen von Wölfen in den Mitgliedsstaaten zu ermöglichen. Der Beschluss stellt jedoch nur den Anfang des Prozesses dar. Die Berner Konvention kann nicht direkt durch die EU geändert werden. Der Ständige Ausschuss zur Berner Konvention, einem völkerrechtlichen Vertrag, der auch Staaten außerhalb der EU umfasst, wird im November über den Antrag beraten. Erst wenn die Vertragsparteien zustimmen, kann die FFH-Richtlinie auf EU-Ebene geändert werden. Diese Änderungen müssen dann auch noch in deutsches Recht umgesetzt werden.
„Gut ist, dass wir den letzten Schritt der Anpassung der Rechtsgrundlagen in Deutschland schon vorbereiten können“, erklärt Logemann. „Die heute gefällte Entscheidung zeigt den klaren Willen der EU, notwendige Anpassungen im europäischen Recht vorzunehmen, um auf die veränderte Situation reagieren zu können.“
Mit dieser Entscheidung hat Deutschland ein klares Signal gesetzt. Die Bundesebene setzt sich für die Interessen von Regionen wie Niedersachsen, die besonders stark von der wachsenden Wolfspopulation betroffen sind, ein. „Das ist ein erster Schritt zum ins Handeln kommen für unsere Weidetierhalten und Menschen im ländlichen Raum.“
Der Antrag zur Änderung des Schutzstatus kann nun, nachdem der Rat zugestimmt hat, dem Ständigen Ausschuss der Berner Konvention vorgelegt und bei der nächsten Sitzung am 2. Dezember 2024 behandelt werden. (pm/lr)