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05.04.2025, Lokalredaktion
Die NordWestBahn hat ihre Sicherheitsbescheinigung bis 2030 verlängert. Damit wird bestätigt, dass das Eisenbahnverkehrsunternehmen weiterhin alle Anforderungen an höchste Sicherheitsstandards erfüllt. Dies gewährleistet einen sicheren und zuverlässigen Betrieb für Fahrgäste und Mitarbeitende.
Sicherheit hat im Eisenbahnverkehr oberste Priorität. Ein wesentlicher Bestandteil dafür ist die „Einheitliche Sicherheitsbescheinigung“, ohne die kein öffentliches Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland einen Zug betreiben darf. Diese Bescheinigung erfordert ein Sicherheitsmanagementsystem, welches alle fünf Jahre grundlegend überprüft – ein komplexer Prozess, um das Risiko im stark regulierten Bahnverkehr so gering wie möglich zu halten.
Die NordWestBahn freut sich bekanntzugeben, dass die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) die Sicherheitsbescheinigung für das Unternehmen bis März 2030 verlängert hat. Mit dieser Bescheinigung wird das Sicherheitsmanagementsystem (SMS) der NordWestBahn bestätigt, das sämtliche Vorgaben und Abläufe umfasst, die das Unternehmen implementiert hat, um die hohen vorgegebenen Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie 2016/798.
„Diese Bescheinigung zu erhalten ist keine Formalität, sondern das Ergebnis umfangreicher Arbeit. Für uns ist sie ein entscheidender Schritt, um die Sicherheit unserer Fahrgäste und Mitarbeitenden zu garantieren“, erklärt Ulrich Ehrhardt, Vorsitzender der Geschäftsführung der NordWestBahn. „Wir werden auch in Zukunft alles daransetzen, diese hohen Sicherheitsstandards einzuhalten und kontinuierlich weiterzuentwickeln.“
Die Verlängerung der Bescheinigung ist das Ergebnis eines intensiven Austauschs zwischen der NordWestBahn und der ausstellenden Behörde. Sie untermauert, dass die NordWestBahn die Standards und Anforderungen für einen sicheren Betrieb erfüllt und weiterhin in der Lage ist, ihren Fahrgästen ein zuverlässiges und sicheres Reiseerlebnis zu bieten.
Die Sicherheitsbescheinigung wird von der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) oder den nationalen Sicherheitsbehörden, wie dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Deutschland, ausgestellt. Sie muss alle fünf Jahre erneuert werden und erfordert eine umfassende Prüfung der Sicherheitsstandards und -prozesse des Unternehmens. Ziel ist es, Risiken im Eisenbahnverkehr zu minimieren und höchste Sicherheitsstandards für Fahrgäste und Mitarbeitende zu gewährleisten. (pm/lr)