Gemeinde Lemwerder
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13.11.2024, Lokalredaktion
Voraussichtlich findet am 23. Februar 2025 die Bundestagswahl statt.
Hierfür werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht, die an diesen Tagen in den Wahlbezirken aushelfen. Die Aufgaben dieser Personen sind:
Die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bekommen eine Aufwandsentschädigung für ihren Einsatz.
Wer kann Wahlhelferin und Wahlhelfer für die Wahl werden?
Sie haben am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet (Bundestagswahl)
Sie sind Deutsche/Deutscher im Sinne des Art. 116. Abs. 1 des Grundgesetzes (Bundestagswahl)
Bei Interesse, bitte wenden an Frau Helling, Zimmer E.03, Tel.: 67 39 47 oder per Mail: wahlen@lemwerder.de.