Voraussichtlich findet am 23. Februar 2025 die Bundestagswahl statt.
Hierfür werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht, die an diesen Tagen in den Wahlbezirken aushelfen. Die Aufgaben dieser Personen sind:
- Stimmzettel in den Wahllokalen auszugeben
- die ordnungsgemäße Wahl sicherzustellen
- so wie ab 18 Uhr die Wahlzettel auszuzählen um das Wahlergebnis festzustellen.
Die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bekommen eine Aufwandsentschädigung für ihren Einsatz.
Wer kann Wahlhelferin und Wahlhelfer für die Wahl werden?
- Sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet (Kommunalwahl) /
Sie haben am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet (Bundestagswahl)
- Sie sind EU-Bürger/in (Kommunalwahl) /
Sie sind Deutsche/Deutscher im Sinne des Art. 116. Abs. 1 des Grundgesetzes (Bundestagswahl)
- Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland (für die Bundestagswahl) / Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Lemwerder (für die Kommunalwahl).
- Sie sind vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen.
Bei Interesse, bitte wenden an Frau Helling, Zimmer E.03, Tel.: 67 39 47 oder per Mail: wahlen@lemwerder.de.