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18.01.2025, Lokalredaktion
„Zunächst möchte ich einmal ausräumen, dass es Streit mit der Kreisvolkshochschul gGmbH gegeben hat“, unterstreicht Thomas Schröder, „Dennoch gab es Debatten mit politischen Entscheidungsträgern des Landkreises, die auch gleichzeitig in der Gesellschafterversammlung der KVHS sitzen.“
Die Gesprächsbereitschaft der Politik des Landkreises mit der Musikschule wird auch von Seiten der Musikschule begrüßt. Es soll gemeinsam nach Wegen gesucht werden, wie die Musikschule umfänglich weiter den Landkreis Wesermarsch mit ihren Bildungsangeboten versorgen kann. Derzeit hat die Musikschule rund 850 Schüler und mehr als 30 Lehrkräfte als auch diverse Kooperationspartner. „Die Musikschule ist eine funktionierende, durchdachte Struktur, die nicht einfach ersetzt oder kompensiert werden kann“, sagt Thomas Schröder.
Das Konzept der Musikschule Wesermarsch hat der Schulleiter auf der Gesellschafterversammlung der KVSH vorgetragen. Ziel des Konzepts ist es, die Struktur der Musikschule authentisch in die Struktur der Kreisvolkshochschule zu überführen – für Eltern Schüler Lehrkräfte und Kooperationspartner. „Dies wurde von der Politik abgelehnt, weil die Musikschule zu autonom strukturiert war, weitere Argumente wurden dahingehend nicht geäußert“, betont Thomas Schröder
Inhaltliche Kritik am Konzept der Musikschule weist Thomas Schröder zurück. Das Konzept orientiere sich an einer ähnlichen Konstruktionen des Landkreises Gifhorn. Es wurde von verschiedenen Seiten geprüft und für gut befunden. „Die Aussage dass die Musikschule nichts oder nur wenig geliefert zu haben, bleibt demnach unwahr“, so Thomas Schröder. Das Konzept der Kreisvolkshochschule Wesermarsch orientiere sich an der Konstruktion des Landkreises Friesland und diesem hat die Musikschule uneingeschränkt zugestimmt.
Ferner stellte die Musikschule der Kreisvolkshochschule alle relevanten Materialien zur Verfügung und verhielt sich stets kooperativ in dem Zeitraum der Diskussion. Durch das Herrenberg Urteil war die Musikschule Wesermarsch genötigt, die Honorarkräfte in ein Angestelltenverhältnis zu holen. „Dadurch hat die Musikschule bewusst und auch vorausschauend gehandelt“, unterstreicht Thomas Schröder. Dass das Gehalt des Schulleiters eine Erhöhung erfuhr, lag an der Progression des TVöD. Kritisch sieht Thomas Schröder, dass hier sensible Daten in die Diskussion eingebracht wurden, die Personen zugeordnet werden können verwendet wurden. Das Gleiche gilt auch für die Anpassung des Gehalts der Verwaltung. Auch hier wurden sensible Daten für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet.
Wenn Mitarbeitenden der Musikschule in ein Arbeitsverhältnis der Kreisvolkshochschule übergehen, so haben sie nach § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches, dass der Betriebsübergang regelt, ein Jahr lang Bestandsschutz, das heißt, dass die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer unverändert übernommen werden und auch ein Kündigungsschutz bestehen bleibt.
Auf die Entscheidung, eine Abteilung „Musik und Kultur“ an der Kreisvolkshochschule zu initiieren, hatte die Musikschule keinen Einfluss und die Zustimmung des Musikschulleiters war auch nicht notwendig. Dass allerdings eine zweite Institutionen mit ähnlicher Angebotsausrichtung durch den Landkreis finanziert werden soll und das, obwohl die Einrichtung der Musikschule sehr gut funktioniert und kostengünstig seit 45 Jahren für den Landkreis arbeitet, ist für Thomas Schröder. logisch nicht nachvollziehbar. (Text: Kerstin Seeland)